Rechtsprechung
BVerwG, 13.03.1986 - 6 C 35.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begriff der Gewissensentscheidung im Rahmen der Kriegsdienstverweigerung - Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen - Zugehörigkeit des Kriegsdientsverweigerers zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.07.1984 - VRS 15 K 2373/83
- BVerwG, 13.03.1986 - 6 C 35.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84
Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren
Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 6 C 35.85
An diesen Anforderungen hat sich durch die Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung jedenfalls für Antragsteller, die - wie der Kläger - ihren Anerkennungsantrag vor dem 1. Juli 1983 gestellt haben, nichts geändert (vgl. dazu Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - <NVwZ 1984, 447 [BVerwG 25.05.1984 - BVerwG 6 B 40.84] = DVBl. 1984, 727 = DÖV 1984, 676 [BVerwG 25.05.1984 - BVerwG 6 B 40.84] = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1>).Bei der gemäß § 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO gebotenen neuen Verhandlung wird das Verwaltungsgericht unter Beachtung der in dem erwähnten Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben.
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 6 C 35.85
Soweit das Urteil eine Begründung enthält, steht es mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217 [BVerwG 06.02.1978 - BVerwG 6 B 36.77]) nicht in Einklang. - BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80
Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall - …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 6 C 35.85
Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - (BVerwGE 61, 365) näher ausgeführt hat, verpflichtet die Vorschrift des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO das Gericht dazu, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen.
- BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 104.80
Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas als Beweis für eine …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 6 C 35.85
Derartige Feststellungen zu den Umständen des Einzelfalles erübrigen sich auch im Falle einer Zugehörigkeit des Antragstellers zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas nicht (vgl. dazu Urteil vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 104.80 - m.w.Nachw.). - BVerwG, 11.05.1977 - 6 CB 13.77
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - "Zwingende innere Verpflichtung" als …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 6 C 35.85
Diese Auseinandersetzung ist jedoch nicht begriffsnotwendig Bestandteil jeder Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe, da sie möglicherweise im Einzelfall von einem Wehrpflichtigen nach seiner Persönlichkeit deshalb nicht erwartet werden kann, weil ihm seine Überzeugung von Recht und Unrecht gleichsam zur Natur geworden ist; das ist jedoch ein seltener Ausnahmefall, der besonderer Begründung bedarf (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 - und vom 8. Oktober 1985 - BVerwG 6 B 95.85 -). - BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 52.84
Pflicht zur Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung auf Grund einer hinreichend …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 6 C 35.85
Nach - der Rechtsprechung des Senats (vgl. aus letzter Zeit Urteil vom 9. Juli 1985 - BVerwG 6 C 52.84 - m.w.Nachw.) setzt zwar eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe regelmäßig eine Beschäftigung mit den einen Kriegsdienstverweigerer notwendig bedrängenden Fragen voraus. - BVerwG, 08.10.1985 - 6 B 95.85
Voraussetzungen einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1986 - 6 C 35.85
Diese Auseinandersetzung ist jedoch nicht begriffsnotwendig Bestandteil jeder Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe, da sie möglicherweise im Einzelfall von einem Wehrpflichtigen nach seiner Persönlichkeit deshalb nicht erwartet werden kann, weil ihm seine Überzeugung von Recht und Unrecht gleichsam zur Natur geworden ist; das ist jedoch ein seltener Ausnahmefall, der besonderer Begründung bedarf (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 - und vom 8. Oktober 1985 - BVerwG 6 B 95.85 -).